Für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung evtl. eigener Einkaufsbedingungen.
Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt, müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung von uns gesondert schriftlich bestätigt werden.
1. BERATUNG
In dem Umfang, wie der Kunde auf unserer Erfahrungs-grundlage beraten wird, geschieht dies nach dem besten Wissen zum Ratgebungszeitpunkt. Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, falls spätere Erfahrungen zu anderen Lösungen führen sollten.
Die Beratung geschieht auf der Grundlage von Informationen, die uns vom Kunden vorgelegt wurden.
Sämtliche Beratungen dienen als Anleitung und können ohne die ausdrückliche schriftliche Bestätigung in Verbindung mit dem Eingehen des Kaufvertrags nicht als eigentliche Funktionsgarantie aufgefaßt werden. Nichterfüllung einer eventuellen Funktionsgarantie muß von einem von uns und unserem Kunden bestimmten unabhängigem Dritten nachgewiesen werden. Wir verplichten uns, die Grantiebedingungen nach eigener Wahl, entweder durch den Umbau oder Umtausch des gelieferten Materials, zu erfüllen.
Für Gebiete, wo besondere Bedingungen für die von uns empfohlenen Werkstoffe vorliegen, sind wir nicht für die Einhaltung von Normen verantwortlich, wenn uns diese nicht zuvor schriftlich mitgeteilt wurden.
Sollen unsere Produkte beispielsweise in Medien angewandt werden, wo sie außergewöhnlichen Bedingungen unterliegen, hat der Kunde die Pflicht, diese Bedingungen uns gegenüber anzugeben. In entgegengesetztem Fall sind wir für die Einhaltung dieser nicht zur Verantwortung zu ziehen.
Die gleichen Regeln wie 1.5. gelten, wenn die Waren an ein Land weiterverkauft werden, dessen Bedingungen von den dänischen abweichen.
2. Angebot - Auftragsbestätigung
Das Angebot ist freibleibend, wenn nichts anderes angegeben ist. Der Hersteller behält sich das Recht fristloser Preis- und Konstruktionsänderungen vor.
Die schriftliche Auftragsbestätigung des Herstellers bestimmt den Umfang und Zeitpunkt der Lieferung beim Auftragseingang. Liegt eine solche nicht vor, hat der schriftliche Auftrag des Kunden Gültigkeit. Erteilte und bestätigte Aufträge können nicht ohne unseren schriftlichen Akzept storniert werden.
An der gesamten technischen Dokumentation, Zeichnungen und Daten behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere Einwilligung dürfen diese Unterlagen nicht angewandt, kopiert, reproduziert oder an Dritte ausgehändigt werden.
3. Preise
Unsere Preise gelten exkl. Mehrwertsteuer, Zoll oder sonstigen Abgaben.
Aufträge werden nach den am Tage der Auftragsannahme gültigen Preislisten und Rabatten berechnet. Die Preise gelten ab Werk, inkl. Verpackung.
Wir behalten uns das Recht der Preiserhöhung aufgrund geänderter Zuliefererpreise oder Änderungen des Arbeitslohnes vor, falls kein festes Preisangebot vorliegt.
Wir behalten uns das Recht der Preisregulierung aufgrund von Valuta-Schwankungen von über 2% bis zur endgültigen Bezahlung der Waren vor.
Bei Änderungen im Valutakurs, die zur Regulierung nach 3.4. führen kann, wird die Berechnung auf der Grundlage des Kurses am Tag des Angebotes in dänischen Kronen oder der in der Absprache angegebenen Valuta vorgenommen.
4. Lieferung
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit gibt den Zeitpunkt an, an dem die Waren versandbereit in unserem Lager stehen.
Alle Auftragsbestätigungen werden mit einem Datum versehen. Aufträge, die nur nach einer gewissen Lieferzeit abgewickelt werden können, werden in der Reihenfolge geliefert, in der sie eingegangen sind.
Die Waren werden ab Werk geliefert, auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Der in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeitpunkt kann verschoben werden, bis sämtliche für die Lieferung wesentlichen technischen Einzelheiten geklärt worden sind.
In allen Fällen von höherer Gewalt oder anderen für uns unktrollierbaren Geschehen, behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung auszusetzen oder den Auftrag zu stornieren.
Sofern keine Versandvorschriften von seiten des Käufers vorliegen, werden bestmögliche Transportart und -weg von uns gewählt.
5. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kaufsumme spätestens lfd. Monat + 20 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar.
Entstehen Bedenken unsererseits bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers, die von diesem nicht widerlegt werden können, behalten wir uns das Recht vor, Nachnahme- oder Vorauszahlung zu verlangen.
Bankkosten und -gebühren in Verbindung mit der Zahlung gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, nach erfolgter Mahnung Zinsen nach dem geltenden Satz zu berechnen.
Zahlung gegen Scheck wird erst nach der Einlösung in der Bank des Käufers akzeptiert.
Eine Verschiebung des vereinbarten Lieferzeitpunktes berechtigt nicht zum gleichzeitigen Zahlungsaufschub.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentum¬svorbehal¬tes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Sämtliche von uns - auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschliesslich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehalts-ware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.
Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.
Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies schriftlich.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Reklamation und Garantie
Die Waren werden in der Ausführung und Beschaffenheit nach dem zum Lieferzeitpunkt geltenden Standard geliefert.
Der Käufer verpflichtet sich, sofort nach der Annahme die Waren auf eventuelle Schäden zu kontrollieren. Reklamationen über Schäden, die bei einer solchen Kontrolle festgestellt oder hätten festgestellt werden müssen, müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden, wenn der Käufer Ansprüche geltend machen will. Rücksendungen von Waren ohne unseren vorhergehenden schriftlichen Akzept können nicht anerkannt werden.
Auf Material- und Fabrikationsfehler, die uns innerhalb einer Periode von 12 Monaten nach Erhalt der Waren mitgeteilt werden, wird Garantie gewährt.
Berechtigte Garantieansprüche beheben wir nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung in unserem Werk oder durch Ersatzlieferung. Die erstatteten Teile gehen automatisch in unser Eigentum über und sind gemäss Absprache an uns zurückzusenden.
Leistungen und Lieferungen, die nicht im voraus schriftlich von uns als Garantieleistungen akzeptiert wurden, werden gemäß o. g. allgemeiner Bedingungungen in Rechnung gestellt.
Jegliche Gewährleistungsverpflichtung entfällt, sofern ohne unsere vorherige schrifltiche Genehmigung an der gelieferten Ware Änderungen vorgenommen werden, oder sofern unserer Forderung nach Rücklieferung der beschädigten Ware nicht nachgekommen wird.
Normaler Verschleiß oder Schäden, die auf fehlende Kontrolle oder Wartung, falsche Behandlung, ungeeignete Betriebsverhältnisse, fehlerhafte Montage oder Elektroanschlüsse zurückzuführen sind, werden nicht erstattet.
Ausgaben oder Kosten, in Verbindung mit der Rücksendung und erneuten Montage oder dementsprechenden Vorkehrungen, sowie indirekter Verlust und Schäden werden nicht erstattet.
Evtl. Kosten von Reparaturen, die vom Kunden oder Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommen werden, werden nicht erstattet.
Für Fremdfabrikate (z. B. elektrisches Zubehör, Automatik usw.), welche Teil unserer Lieferung sind, gewährt Landia dieselbe Garantie wie Landia von Ihrem Unterlieferanten gewährt bekommt.
8. Produktverantwortung
Wir weisen auf die Bestimmungen in LW 188 hin.
9. Gültigkeit
Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Ebenso berührt die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen des Liefervertrages nicht seine Wirkungen im übrigen.
10. Rechtsstreit
Für die Rechstverhältnisse zwischen Kunden und Hersteller gelten die dänischen Gesetzesregeln.
Für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferungen nehmen wir bei höherer Gewalt, Krieg, Blockade, behördlichen Veranstaltungen, Streiks, Lockout, Feuer, Maschinenbruch oder ähnlichen für den Hersteller unkontrollierbare Geschehnissen, Vorbehalt.
Ausser den o. g. Bedingungen gelten LW 188, ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN für den Export von Maschinen und Anlagen.